Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ihr Vierbeiner begleitet Sie täglich durchs Leben, bereitet Ihnen unendliche Freude und lässt Sie vom Alltag losreißen. Meistens kennt man sein Tier als Besitzer am besten und kann die Gefahren und Risiken recht gut abschätzen und meistern.

Jedoch gibt es manchmal Situationen, in denen man selbst als erfahrener Besitzer nicht mehr Herr über das Tier ist. Ungewohnte, plötzliche Einflüsse von außen, Revieransprüche oder Schrecksituationen können bei einem Vierbeiner ungewöhnliche und gefährliche Reaktionen auslösen. Kommt es dabei auch noch zu einem Sach- oder Personenschaden, sind Sie als Besitzer in unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig.

Damit Sie mit Ihrem Schützling unbeschwert schöne Stunden verbringen können, sorgen wir für die richtige Absicherung.

Tierhaltung

Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.

Kurzinformationen zur Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Tierbesitzer eine zwingende Notwendigkeit, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe für Ihr Tier.

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Einzelheiten zur Tierhalterhaftpflicht

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Wer ist nicht versichert?

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Jeder, der ein Tier besitzt. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden.
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Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss.
Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung zu früh wie möglich mitteilen.
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Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.
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Wer ist nicht versichert?

Tierhalter, die Tiere gewerblich nutzen, brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wer z.B. sein Tier gegen Bezahlung verleiht, benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Jede Form der gewerblichen Nutzung muss speziell versichert werden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.
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